Carsharing Kaufbeuren e. V.

Fragen und Antworten

Rund ums Auto

Bei den dem Verein überlassenen Autos kümmert sich der Besitzer des Autos um die Wartung und Pflege.  Auch den Wechsel der Sommer- und Winterreifen übernimmt der Besitzer des Autos.

Bei den vereinseigenen Fahrzeugen übernimmt der jeweilige Car-Chef die oben genannten Pflege- und Betreuungsarbeiten. Die Kosten dafür trägt der Verein.

Der Verein trägt die Kosten für den Treibstoff, bzw. den Strom an der Ladesäule. Später werden Sie in jedem Auto eine Tankkarte finden, mit der Sie an den Vertragstankstellen bargeldlos tanken können.

Vorerst jedoch tanken Sie bitte bei einer Tankstelle, wenn die Tankanzeige auf ¼ steht. Legen Sie den Betrag aus und reichen Sie uns die Quittung ein – der Betrag wird Ihnen mit der nächsten Rechnen gutgeschrieben. 

Sie können sämtliche Fahrzeuge des Vereins nutzen. Dies sind derzeit (Stand März 2023) 9 Autos, verteilt auf mehrere Städte, insbesondere Kaufbeuren und zusätzlich 1 Anhänger mit Standort Kaufbeuren.
Sie können auch in anderen Städten Carsharing-Fahrzeuge von Anbietern, die im Bundesverband CarSharing organisiert sind, nutzen. Sie fahren also mit dem Zug von Kaufbeuren nach Bremen, steigen dort in Ihr gebuchtes Carsharing-Fahrzeug, das am Bahnhof steht und fahren damit zu Ihrem Zielort.

Beim Mietwagen füllen Sie jedes Mal Formulare aus. Abholen müssen Sie das Auto während der Öffnungszeiten des Autohauses.
Beim Carsharing werden Sie Mitglied im Verein, unterschreiben einmal die Nutzungsordnung, buchen zuhause im Internet das Auto, das Sie haben wollen, holen es ab, wenn Sie es brauchen (notfalls nachts) und bringen es wieder zurück, wenn Sie es nicht mehr brauchen – zu jeder Zeit.

Beim Mietwagen mieten Sie das Auto für mindestens 24 Stunden, beim Carsharing mindestens 1/2 Stunde.

Beim Mietwagen bezahlen Sie mit Ihrer Kreditkarte, die Treibstoff- oder Stromkosten sind nicht dabei. Beim Carsharing sind die Treibstoff- und Stromkosten beinhaltet, Sie bekommen eine monatliche Abrechnung, die Kosten werden von Ihrem Konto abgebucht.

Rund ums Geld - Kosten, Gebühren, Tarife:

Wenn Sie Ihren Alltag zu Fuß, mit Bus, Bahn oder Fahrrad bewältigen und nur gelegentlich auf ein Auto zugreifen möchten, dann ist Carsharing die ideale Lösung.

Sie können dennoch deutlich mehr fahren, und es lohnt sich finanziell trotzdem. Und es ist bequem. Sie müssen sich weder um TÜV, Inspektionen oder Reifenwechsel, noch um Parkplatz oder Fahrzeugsauberkeit kümmern.

Mit dem Entschluss für Carsharing bleiben Sie flexibler. Sie bezahlen wesentlich weniger als beispielsweise beim Kauf eines eigenen Autos + Wertverlust + Versicherung + Wartung + Reparaturen + Treibstoff.

Bis zu welcher Jahresfahrleistung ist Carsharing günstiger als ein eigener (Zweit-)Wagen?

Dieser "Break even point" ist von zahlreichen Rahmenbedingungen abhängig. Das hängt zum Beispiel vom Verbrauch, vom Wiederbeschaffungswert und vom Alter des zum Vergleich gewählten Privat-Pkw ab sowie von Ihren Nutzungswünschen. Wer beispielsweise weniger als 10.000 km pro Jahr mit dem Auto fährt und seinen Wagen nicht täglich für die Fahrt zur Arbeit benötigt, für den könnte Carsharing kostengünstiger als der eigene Wagen sein.

Je nach Ihren Voraussetzungen, Fahrtwünschen und sonstigen Rahmenbedingungen sparen Sie mit Carsharing im Jahr möglicherweise einige Hundert bis zu € 2.500 gegenüber einem eigenen Fahrzeug.

Ja, eindeutig ja!

Ja, durchaus. Carsharing ist oft kostengünstiger als ungenügend ausgelastete Firmenwagen, die nur einen Teil des Tages genutzt werden und am Wochenende meist ungenutzt herumstehen. Außerdem bietet die Carsharing-Technologie ohne großen Zusatzaufwand eine fahrtengenaue Abrechnung mit Auflistung der verursachenden Kostenstelle oder Abteilung.
Falls Sie das Carsharing-Fahrzeug regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum reservieren möchten, können Sie eine sogenannte Blockbuchung als Dauerauftrag veranlassen. Das Fahrzeug steht Ihnen dann ganz nach Ihrem Wunsch z. B. jeden Mittwoch von 9 bis 11 Uhr oder montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Falls Sie unregelmäßig ein Fahrzeug brauchen, buchen Sie es wie andere private Carsharing-Kunden auch.

Falls Ihre Nutzungswünsche dies ratsam erscheinen lassen und Sie regelmäßig ein oder mehrere Carsharing-Fahrzeuge in Anspruch nehmen möchten, können eine oder mehrere Carsharing-Stationen mit der gewünschten Fahrzeuganzahl auf dem Gelände Ihrer Firma eingerichtet werden. Zu den von Ihnen mit Blockbuchung belegten Zeiten stehen die Fahrzeuge dann ausschließlich für Ihre Nutzung zur Verfügung, zu allen anderen Zeiten werden die Fahrzeuge möglichst von privaten Carsharing-KundInnen ausgelastet.

Die Fixkosten der Carsharing-Wagen werden unter allen NutzerInnen geteilt, daher ist Carsharing meist günstiger als ein eigener Fahrzeugpark, der nachts und an Wochenenden (und oft genug auch tagsüber) ungenutzt herumsteht.

Ein Carsharing-Fahrzeug wird im Durchschnitt wesentlich intensiver genutzt als üblicherweise ein Privatwagen. Die Fixkosten der Carsharing-Fahrzeuge (Abschreibungen, Steuern, Versicherung) werden mit Hilfe eines entsprechend gestalteten Tarifs auf alle NutzerInnen umgelegt. Die Fixkosten Ihres eigenen Fahrzeugs tragen Sie hingegen allein. Dabei beträgt der Wertverlust eines neuen oder neuwertigen Pkw schon einige hundert Euro im Monat.

Carsharing-Fahrzeuge sind selbstverständlich vollkaskoversichert. Im Rahmen der über den Bundesverband angebotenen Kfz-Haftpflicht-Versicherung werden pauschal 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, beschränkt auf  8 Millionen Euro je geschädigte Person und je Schadensereignis. Das bedeutet, dass 32 Millionen Euro zur Verfügung stehen, wenn bei einem Schadensereignis z. B. 4 Personen verletzt werden.

Falls Sie als Carsharing-NutzerIn, was natürlich niemand wünscht, einen Schaden verursachen, müssen Sie natürlich – wie beim eigenen Auto auch – für die entstehenden Kosten aufkommen.

Wird der Schaden über die Versicherung reguliert, werden Sie, wie auch bei privaten Fahrzeugen üblich, mit einer Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten. Bei einem Haftpflichtschaden beträgt diese € 300,00, bei einem Kaskoschaden € 400,00.

Selbstverständlich haben die Fahrzeuge einen Pannenschutzbrief.

Monatlich wird eine Rechnung erstellt - in der Regel zwischen dem 5. und 15. des Folgemonats. Die jeweiligen Fahrten werden mit Angabe von Fahrer, Fahrzeug, Fahrzeit und zurückgelegter Distanz übersichtlich dokumentiert. Sie können also für jede einzelne Fahrt sehen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Wichtig für Unternehmenskunden: die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Die gesamten Fahrzeugkosten sind formal vorsteuerabzugsberechtigt.

Sie bezahlen bequem per Bankeinzug - fünf Tage nach Rechnungsdatum. Sie haben also eine Woche Zeit, offene Fragen mit uns zu klären.

Vorteil für Sie: Sie können für vergleichbare künftige Transportfälle bewerten, ob Sie mit Carsharing die günstigste Wahl getroffen haben. Diese Transparenz hat übrigens für Carsharing-Anbieter eine bewusst in Kauf genommene Schattenseite: Carsharing-NutzerInnen sind erfahrungsgemäß lernfähig und steigen für manche Wege häufiger mal auf Busse und Bahnen, Fahrräder oder die eigenen Füße um.

Nein. 

Die Zahlung einer Sicherheitseinlage wurde 2022 abgeschafft.
Der Verein stützt sich auf die Eigenverantwortung seiner Mitglieder u.a. in Form eines sorgsamen Umgangs mit den Fahrzeugen.

Ja. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von € 50,00 fällig, die nicht erstattet wird.

Je höher der Benzinpreis steigt, um so mehr Mitglieder bekommt der Verein und um so öfter werden die Autos eingesetzt. Für den Verein bedeutet das, dass die Fixkosten pro Kilometer sinken, und wir damit die Steigerung des Benzinpreises weitestgehend ausgleichen.

Wir wissen von anderen Carsharing-Vereinen, dass sie sehr selten die Kilometerpreise nach oben anpassen. 2009 hat der Vaterstetter Autoteiler den Kilometerpreis sogar um 2 Cent pro Kilometer gesenkt.

Bei jeder Buchung kann man einen Verwendungszweck angeben, der der Information anderer Mitglieder dient und bei der Abrechnung als Zweck aufgeführt wird. Da man die Abrechnung beim Finanzamt zum Nachweis beifügen kann/muss, hat man es selbst in der Hand, den richtigen Zweck anzugeben und die Fahrten dann bei der Steuer geltend zu machen.

Das hängt von den gefahrenen Kilometern und der Zeit ab, für die Sie das Auto gebucht haben. Pro Kilometer sind 0,35 € zu zahlen und ab 151 km 0,30 €. Für jede Stunde bezahlen Sie 1,20 €, nachts zwischen 20.00 h bis 8.00 h sind es 0,60 €.

Drei Beispiele:
Eine Einkaufsfahrt 4 km hin und 4 km zurück, Dauer zwei Stunden kosten 8 km x 0,35 € +  2 Stunden x 1,20 € = 5,20 €.
Ein Sonntagsausflug zu den Schlössern 54 km hin und 54 zurück, Dauer 5 Stunden kostet 108 km x 0,35 €  +  5 Stunden x 1,20 €  = 43,80 €. 
Ein Tag Nürnberg 251 km hin und 251 km zurück, Dauer 10 Stunden kostet 502 km x 0,30 € + 10 Stunden x 1,20 € = 162,60 €.

Wohlgemerkt: inklusive Treibstoff!

Buchen

Mitgliedschaft

Wenn Sie Einzelmitglied (Mindestalter 24 Jahre) im Verein werden, dann kostet der Mitgliedsbeitrag 90 € im Kalenderjahr.

Eine Familie oder Haushaltsgemeinschaft bezahlt 114 € Beitrag im Jahr.

Juristische Personen zahlen 144 € Beitrag im Jahr.

Bei Eintritt wird der Mitgliedsbeitrag quartalsmäßig berechnet.

Voraussetzungen sind: Als Einzelmitglied müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein haben. Außerdem muss ein Vorstandsmitglied (z.B. der Mitgliederbetreuer) Ihrer Aufnahme in den Verein zustimmen. Wir brauchen auch eine Kopie Ihres Führerscheins und Ihres Personalausweises.

Ja, es gibt eine Schnuppermitgliedschaft von bis zu 3 Monaten, um das Carsharing auszuprobieren.
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag werden erst fällig, wenn man ordentliches Mitglied wird.

Damit Sie das gewünschte Auto auch sicher bekommen, und zwar genau dann, wann Sie es brauchen, muss es vorher reserviert bzw. gebucht werden. Dazu wird eine Art Reservierungsliste geführt, aus der jede NutzerIn ersehen kann, wann welches Auto frei oder wann es von welcher TeilnehmerIn belegt ist.

Unsere NutzerInnen haben Zugang zum Buchungssystem im Internet und reservieren dort ein bestimmtes Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, dann rufen Sie ein Vereinsmitglied an und bitten es, für Sie die Buchung vorzunehmen.

Manchmal ist man mit dem Fahrzeug unterwegs und möchte gerne noch länger bleiben. In diesem Fall ruft man einfach eines der Mitglieder an und bittet es, die Buchung entsprechend zu verlängern. Nach ein paar Minuten ruft man dann nochmals an, um zu erfahren, ob die Verlängerung geklappt hat. Man kann natürlich auch in ein Internet-Café gehen, und dort die Buchung verlängern oder ein Smartphone zum Ändern der Buchung verwenden.

Die Mindestbuchungsdauer beträgt eine halbe Stunde. Danach können Sie im Viertelstundentakt buchen, also eine Dreiviertelstunde, eine Stunde und so weiter.

Selbstverständlich! Das Stornieren selbst kostet nichts. Völlig kostenfrei lässt sich jede Buchung bis zu 24 Stunden vor dem Starttermin aufheben. Wollen Sie die Buchung kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor dem Starttermin) zurücknehmen, sind die Zeitkosten für die vorher gebuchte Zeit zu bezahlen – es sein denn, jemand anderes bucht das freigewordene Fahrzeug in der gleichen Zeit, die Sie vorher gebucht hatten. Dann bezahlt die Zeitgebühren der, der das Fahrzeug tatsächlich nutzt.

Unmittelbar vor der Fahrt – falls das Auto frei ist! Wer sicher gehen will, dass das Wunschauto am Wunschstandplatz zur Verfügung steht, bucht sobald sie/er weiß, wann sie/er fahren will.

Sobald absehbar ist, dass Sie sich verspäten werden, setzen Sie sich mit einem Vereinsmitglied in Verbindung. Wenn das Auto nicht gebucht ist, so buchen Sie einfach die weitere Zeit.

Wenn das Auto jedoch von einem anderen Vereinsmitglied gebucht ist, so muss es sofort informiert werden, möglicherweise kann es seine Fahrt verschieben oder ein anderes Auto nutzen.

Entstehen der NutzerIn Kosten dadurch, dass das Auto nicht zur Verfügung stand, so müssen Sie diese Kosten tragen, sie sind natürlich möglichst niedrig zu halten. Sie müssen außerdem dem Verein einen Verspätungszuschlag von 10 Euro zahlen.

Bundesweit können Sie in neun von zehn Fällen damit rechnen, das gewünschte Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt reservieren zu können. Generell gilt: Je früher Sie Ihren Reservierungswunsch durchgeben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie genau das gewünschte Fahrzeug zum gewünschten Zeitraum an der gewünschten Station reservieren können.

Wenn Sie allerdings ausgerechnet an einem sonnigen warmen Pfingstsamstag nachmittags ganz spontan zu einer Fahrt mit Ihren Lieben an den Elbsee aufbrechen möchten, kann es natürlich sein, dass andere Carsharing-NutzerInnen schon zwei Tage zuvor auf die gleiche Idee gekommen sind und Ihnen die ins Auge gefasste Familienkutsche weggeschnappt haben.

Aber auch in diesen Fällen gibt es meist Rat. Entweder Sie nehmen ein anderes Fahrzeug von einer anderen Station. Oder Sie verschieben Ihren Nutzungswunsch um eine kurze Zeitspanne.

Dann gibt es auch die Möglichkeit, anhand der Buchungen herauszufinden, wer ein Auto zu welchem Zweck gebucht hat, ihn dann anzurufen und zu versuchen, einen Termintausch zu arrangieren.

Oder Sie nehmen Autos benachbarter Auto-Vereine (z.B. Carsharing Pfaffenwinkel im Landkreis Weilheim-Schongau oder Carsharing Königsbrunn oder Kempten oder Memmingen...). Dazu ist aber ein wenig Vorlauf nötig.

Auch das geht: Im Buchungssystem gibt es einen Demo-Modus und –Zugang, der nur dem Ausprobieren dient (Benutzername: demo, Passwort: demo). Damit lässt sich alles durchspielen, bevor man in echt Kosten verursacht. Auch wer schon Mitglied ist, kann im Demo-Modus durchspielen, wie das Stornieren und Verlängern von Buchungen funktioniert.

Ganz im Gegenteil: Die kleine Hürde des Buchens bringt auf andere Weise Bequemlichkeit: Sie müssen nie einen Parkplatz suchen, das Auto weder waschen noch saugen (es sei denn, sie haben es selbst über Gebühr verschmutzt), keine Reifen wechseln oder zur Inspektion fahren, sich weder um Steuer noch um die Versicherung kümmern, nur selten tanken, weder Kauf noch Verkauf erledigen. Zudem können Sie wechselweise ein großes Auto nutzen, wenn sie es brauchen und ein kleines nehmen, wenn Sie in die Stadt fahren und Parkplätze knapp sind. Außerdem sparen Sie etliches an Geld, das Sie in Bequemlichkeit investieren können.

Ja. Sogar europaweit. Man nennt das Quernutzung.

Bitte sagen Sie uns sobald wie möglich, in welchem Ort Sie ein Carsharing-Auto nutzen wollen. Wir schließen dann mit dem Anbieter Ihres Zielortes eine Quernutzungsvereinbarung ab und organisieren, dass Sie an Ihrem Zielort ein für Sie reserviertes Fahrzeug sowie das nötige Zugangsmedium erhalten. Spezielle Abwicklungsmodalitäten kommen in Betracht, wenn Sie häufiger quernutzen möchten (Dauer-Quernutzung).

Problemfälle

Die Fahrzeuge des Vereins sind Haftpflicht- und Kasko-versichert (mit Selbstbeteiligung). Die FahrerIn hat grundsätzlich für alle Schäden aufzukommen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Außerdem hat er/sie eine Selbstbeteiligung bei Haftpflichtschäden bis zu 300 Euro und bei Kasko-Schäden bis zu 400 Euro zu zahlen. 

Sie sind für alle Schäden und Strafen verantwortlich, die durch die Nutzung eines Fahrzeugs entstehen. Wer also geblitzt wird, muss wie bei einem Privat-Fahrzeug dafür gerade stehen und die Strafe zahlen. Dasselbe gilt natürlich auch für ein Knöllchen. 

Bei den überlassenen Autos im Verein ist der Besitzer für das Auto verantwortlich. Sie können ihn per Telefon erreichen, die Nummer steht im Bordbuch, das im Auto liegt. Wenn Sie den Besitzer nicht erreichen, dann rufen Sie ein Vorstandsmitglied an - Nummern sind im Bordbuch.

Bei den vereinseigenen Fahrzeugen informieren Sie ein Vorstandsmitglied oder den zuständigen Car-Chef, den Sie bei der Fahrzeugeinweisung schon getroffen haben.

Sollte ein Auto trotz Buchung von einem oder einer anderen verwendet werden, dann hat die/derjenige, der/die das Auto ohne Buchung nutzt, für alle Kosten aufzukommen, die dadurch entstehen. In der Regel reicht aber ein Anruf, um das Problem so schnell wie möglich zu beheben.

Da die Buchungen im System für alle einsehbar sind, kann man schnell herausfinden, wer das Auto hat und dann zum Telefon greifen.

Sonstiges

Wenn Sie sich entschlossen haben, machen Sie einen Termin aus, bringen Führerschein und Personalausweis mit, werden Vereinsmitglied (oder zunächst Schnuppermitglied), unterschreiben die Nutzungsordnung,  bekommen die Zugangsmedien für das Buchungssystem und die Tresore ….

und dann fahren Sie!

Nein, in Carsharing-Fahrzeugen darf nicht geraucht werden. 

Im Grunde ja. Da das Prinzip des Carsharings jedoch die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen ist, muss eine Buchungsdauer von mehr als 5 Tagen am Stück vorab vom Vorstand genehmigt werden.

Allerdings sollten Sie zweierlei prüfen:

  • Manchmal könnte es kostengünstiger sein, die Urlaubsfahrt mit einem Mietwagen durchzuführen. Wir können unseren Mitgliedern Vergünstigungen auf die Hertz-Mietwagentarife anbieten.
  • Falls Sie nicht gerade richtig viel Gepäck mitnehmen wollen, können Sie vielleicht auch mit der Bahn zum Urlaubsort reisen und dort im Rahmen der Quernutzung zeitweise auf Carsharing-Fahrzeuge anderer Anbieter zurückgreifen.

Ja, zumindest in die meisten Länder der EU. Bitte klären Sie das vorher mit uns, damit Sie beispielsweise anstelle der Kopie des Fahrzeugscheins das Original auf Ihre Fahrt mitnehmen können und natürlich auch die Grüne Versicherungskarte. 

Ja, Sie dürfen auf eigene Verantwortung Dritte mit Ihrem gebuchten Fahrzeug fahren lassen, wenn Sie sich von deren Fahrtüchtigkeit überzeugt haben. Sie müssen sich auch davon überzeugen, dass der/die Dritte eine gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzt. In jedem Fall tragen Sie die Nutzungsgebühren und haften uneingeschränkt für Schäden und Verstöße gegen die Nutzungsordnung.

Ein Carsharing-Auto ersetzt im Durchschnitt 10 normale Autos. Man erspart als Mitglied im Verein der Natur also den Bau von 4 bis 8 Autos (und sowohl die Energie, die dafür nötig ist, als auch die Abgase – auch CO2 –, die bei der Produktion entstehen).  Alle bisherigen Befragungen von Carsharing-Kunden zeigen, dass sie im statistischen Durchschnitt mehr Autos in Gebrauch hatten als während der Mitgliedschaft im Carsharing-Verein.

Carsharing-Autos verbrauchen weniger Benzin als der Bundesdurchschnittsverbrauch aller Autos in Deutschland. Dadurch spart man CO2 und andere Abgase.

Ein Auto braucht nur einen Parkplatz (statt 10 anderer Autos). Wenn viele Leute Carsharing-Autos einsetzen, braucht man weniger versiegelte Parkflächen.

Die kleine mentale Hürde des Reservierens und Buchens führt regelmäßig zu der ökologisch sinnvollen Frage: "Brauche ich das Auto wirklich?" und zum vermehrten Einsatz eines Fahrrades für kurze Strecken. Auch das bringt ökologisch viel.

Dieses verkehrsentlastende Verhalten wird unter anderem dadurch vom Carsharing-Verein verstärkt, dass die Kosten jeder einzelnen Fahrt auf der Monatsrechnung ausgewiesen werden und nicht – wie beim Privat-Pkw – in einem großen Fixkostenblock ausgeblendet werden können.

Nach oben scrollen